Um die Sicherheit und den einwandfreien Betrieb der Tor-Schranken-Anlage im Eingangsbereich des Campingplatzes zu gewährleisten, haben Fußgänger und Radfahrer den dafür vorgesehenen Fuß- und Radweg zu benutzen. Fahrzeuge dürfen die Schrankenbereiche nur einzeln durchfahren. Der Aufenthalt von Personen im Schrankenbereich ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
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