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Infos >> Rechtliches >> Platzordnung
 Platzordnung mit Stand 20.04.2018

    Sehr geehrte Campingfreunde!

    Herzlich willkommen und einen erholsamen Aufenthalt in unserem Camping- und Wochenendpark. Wir wollen versuchen, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Bitte, unterstützen Sie unsere Bemühungen und beachten Sie nachstehende Platzordnung.

    Unser Camping- und Wochenendpark befindet sich inmitten eines Landschaftsschutzgebietes am Naherholungsgebiet „Die Haard“. Deshalb ist ein schonender Umgang mit der Natur erforderlich. Über die Platzordnung hinaus gelten die für das Campen, Bauen,.. gesetzlichen Grundlagen, wie z.B. die Camping- und Wochenendplatz-Verordnung NRW.

    Ruhe(zeiten)
  • Im Sinne der Erholung beginnt die Platzruhe um 22.00 Uhr und dauert bis 7.00 Uhr früh.
  • In der Mittagszeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist absolute Ruhe zu halten, auch auf dem Spielplatz.
  • Während dieser Zeit dürfen keinerlei Fahrzeuge auf dem Campingplatz bewegt werden. Der Schrankenbetrieb bleibt geschlossen.
  • Das Rasenmähen und Werken muss in den vorgenannten Ruhezeiten unterbleiben.
  • Auch tagsüber ist ruhestörender Lärm, im eigenen Interesse, grundsätzlich zu unterlassen. Alle Lärmbelästigungen, insbesondere durch Musikinstrumente, Rundfunkgeräte, Kraftfahrzeuge, Schreien und lautes Singen müssen unterbleiben.

     Fahrzeuge
  • Der Camping- und Wochenendpark ist Erholungssuchenden vorbehalten. Aus diesem Grund ist das Fahren mit Fahrzeugen aller Art auf den hierfür vorgesehenen Wegen nur im Schritt-Tempo (5km/h) erlaubt. Das Fahren mit Kraftfahrzeugen innerhalb des Camping- und Wochenendpark ist nur zur An- und Abfahrt gestattet.
  • Die Kraftfahrzeuge der Mieter sind auf dem gemieteten Grundstück abzustellen.
  • Besucher parken ihre Fahrzeuge grundsätzlich auf dem hierfür vorgesehenen Parkplatz.
  • Auf allen Wegen herrscht Parkverbot. Es gilt die Straßenverkehrsordnung.
  • Reparaturen, Wartungen und Waschen von Kraftfahrzeugen sind nicht gestattet.

    Baumaßnahmen
  • Baumaßnahmen -gleich welcher Art- bedürfen der Zustimmung des Campingplatzbetreibers. Nicht Genehmigtes muss grundsätzlich wieder abgerissen werden.
  • Aus Gründen der Versorgungssicherheit dürfen Erdarbeiten nur bis zu einer Tiefe von 40cm durchgeführt werden.
  • Oberflächenwasser, Dachflächenentwässerungen und Drainagen dürfen im Interesse aller nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. Ansonsten müssten die Mehrkosten für Abwassergebühren auf alle umgelegt werden.
  • Untersagt ist das Verändern der gemieteten Grundstücke und Errichten fester Anbauten.
  • Das Beheizen der Freizeiteinrichtungen kann aus technischen Gründen nicht aus dem Stromversorgungsnetz erfolgen.
  • Überdächer zum Schutz des Wohnwagens vor Verunreinigungen müssen handelsüblich sein.
  • Um ein optisch schönes Bild zu erhalten, sollen Hecken eine max. Höhe von 1,8m nicht überschreiten.
  • Des Weiteren dürfen grundsätzlich aus lärmtechnischen Gründen nur noch Schrauben und keine Nägel mehr verwendet werden.

     Tiere / Hunde
  • Für unsere Hundebesitzer gilt als Ergänzung zur Platzordnung unsere gesonderte Hundeordnung.
  • Leinenpflicht für Hunde.
  • Hundebesitzer entsorgen die Exkremente ihrer Hunde bitte in unseren eigens dafür aufgestellten Hundetoiletten (grün).
  • Die Tiere auf unserer Weide sind nicht zum Reiten gedacht. Fütterungen (Kolik-Gefahr) und Streicheln auf der Weide bitte vorher im Büro anfragen! Siehe Hinweisschilder an den Zäunen.

    Müll(entsorgung) und Sauberkeit
  • Für Abfälle aller Art sind die ausschließlich hierfür bereitgestellten Abfallbehälter der richtige Platz. Bitte trennen Sie Wertstoffe (Papier, Pappe, Glas, grüner Punkt) vom Restmüll. Hierfür sind separate Behälter aufgestellt.
  • Es werden nur solche Abfälle transportiert, die durch den normalen Camping- und Wochenendparkaufenthalt der Mieter verursacht werden. Baureste z.B. Bauschutt und Holz sind auf eigene Kosten an der Deponie oder einer Annahmestelle zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns besondere Maßnahmen vor.
  • Sperrmüll kann nur zu den im Aushang bekannt gegebenen Terminen befördert werden (zurzeit noch einmal im Jahr unentgeltlich)
  • Die Muldenkipper sind nur für die Aufnahme von Gras und Erde bestimmt. Äste können auf dem Anhänger entsorgt werden.
  • Auf Sauberkeit legen Sie sicher so viel Wert wie wir. Deshalb bitten wir Sie, die sanitären Anlagen so zu verlassen, wie Sie sie selber gerne vorfinden würden.
  • Verwenden Sie bitte in Ihren Wohnwagen, Wohnmobilen und Mobilheimen nur handelsübliche Produkte mit dem Umweltzeichen „umweltverträgliche Sanitärzusätze“, um die Funktionsfähigkeit der biologischen Kläranlagen zu gewährleisten.

    Weitergabe des Grundstücks und Gewerbe
  • Die Weitergabe des angemieteten Frundstücks bedarf grundsätzlich der Genehmigung des Parkbetreibers.
  • Händler und Personen, die im Camping- und Wochenendpark ein Gewerbe ausüben wollen, haben nur Zutritt mit unserer Genehmigung. Unseren Mietern ist das Ausüben eines Gewerbes nicht gestattet.
  • Wohnwagen, die älter als 25 Jahre sind, dürfen auf dem Standplatz nicht abgestelt werden bzw. sind bei Vertragsbeendigung unverzüglich aus dem Camping- und Wochenendpark zu entfernen.

    Recht und Ordnung
  • Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht eines jeden Camping- und Wochenendparkbenutzers. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Das Abreißen von Ästen und Zweigen von Bäumen und Hecken ist verboten.
  • Das Betreten, Durchfahren und Durchlaufen fremder Grundstücke sowie der nicht zum Camping- und Wochenendpark gehörenden Grundstücke ist grundsätzlich untersagt.
  • Fremden ist das Betreten des Camping- und Wochenendpark nur gegen vorherige Anmeldung bei der Parkverwaltung gestattet.
  • Die Pflege und Instandhaltung der angemieteten Grundstücke sowie der anteiligen Zufahrtswege ist Angelegenheit der Mieter. Vor jeder Abreise muss vollständige Ordnung hergestellt werden. Öftere Beanstandungen (die nicht ausdrücklich mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden brauchen) führen zur Auflösung des Mietvertrages.
  • Die Toiletten und Duschräume dürfen von Kindern unter 6 Jahren nur in Begleitung erwachsener Personen benutzt werden.
  • Anpflanzungen gehen aufgrund Gesetzes in das Eigentum des Camping- und Wochenendparkeigentümers über. Eine Entschädigung wird insoweit nicht geleistet.
  • Als Betreiber einer Flüssiggasanlage sind Sie verpflichtet, diese im 2-jährigen Turnus auf ihre Betriebssicherheit überprüfen zu lassen.
  • Nach längerer Abwesenheit ist zur Wahrung der Wasserqualität ein völliger Austausch des Wassers in den Leitung nötig (alle Wasserhähne gleichzeitig aufdrehen).
  • Spielplatz - Das Benutzen des Spielplatzes bzw. der Spielgeräte geschieht auf eigene Gefahr.
  • Sichtbares Trocknen von Wäsche auf gespannten Leinen ist unerwünscht. Trockner stehen im Sanitärgebäude zur Verfügung.
  • Offenes Feuer ist untersagt. Das Grillen mit Rauchentwicklung und die dadurch entstehende Belästigung der Nachbarschaft ist zu vermeiden.
  • Der Dauerplatzmieter ist zu seiner eigenen Sicherheit verpflichtet, auf dem Standplatz einen eigenen Feuerlöscher bereit zu halten. Dieser ist jährlich auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
  • Geleistete Zahlungen gelten als Vergütung für bereits entstandene Kosten. Eine Rückforderung dieser Beträge kann zu keiner Zeit erfolgen.
  • Die Parkverwaltung ist berechtigt, das Hausrecht auszuüben, d.h., sie kann ohne Angabe von Gründen die Aufnahme von Personen verweigern oder Mieter, deren Angehörige und Besucher einen Platzverweis erteilen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder im Interesse anderer Campingparkgäste erforderlich erscheint.

    Haftung
  • Bei Unfällen tritt eine Haftung des Campingparks nur dann ein, wenn ein Verschulden der Betriebsleitung oder des Campingpersonals nachgewiesen werden kann.
  • Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen, einschließlich PKW, Mopeds und Motorrädern, Zelten, Wohnwagen usw. wird nicht übernommen.
  • Die Haftung für Schäden jeglicher Art wird ausgeschlossen. Dies gilt u.a. für den Verlust von Geld, Wertsachen sowie anderer Gegenstände oder die Beschädigung von Sachen wie PKWs, Mopeds und Motorrädern, Zelten, Wohnwagen und Ähnlichem.
  • Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht für die Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Campingparkbetreibers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Campingparkbetreibers oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines Erfüllungsgehilfen beruhen..
  • Für die Zeit des Aufenthaltes im Camping- und Wochenendpark ist der Mieter voll für seinen Besucher verantwortlich.
  • Streichelzoo - keine Haftung bei unerlaubtem Betreten der eingezäunten Wiese oder Füttern der Tiere.

    Die jeweils aktuell gültige Platzordnung hängt im Schaukasten im Eingangsbereich aus.
    Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!
 

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